Wer stellt eine Diagnose und was wird da gemacht

Erste Anlaufstelle bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten

Wenn bei einem Kind Schwierigkeiten im Lesen oder Schreiben auffallen, ist in Hessen zunächst die Deutschfachkraft oder der/die LRS-Beauftragte der Schule die richtige Ansprechperson.

Sie beraten Eltern, Lehrkräfte und Schüler*innen, beobachten die Lernentwicklung und können gezielte schulische Fördermaßnahmen anstoßen.

Bei anhaltenden oder größeren Schwierigkeiten ist eine genauere Diagnostik durch eine spezialisierte Fachstelle empfehlenswert – zum Beispiel durch eine lerntherapeutische Praxis, das schulpsychologische Beratungszentrum, einen Kinder- und Jugendpsychologen oder einen Kinder- und Jugendpsychiater.

Sollten Sie das Gefühl haben, dass auf Ihre Anliegen in der Schule nicht ausreichend reagiert wird, zögern Sie nicht, sich zusätzliche Unterstützung außerhalb der Schule zu suchen. Frühzeitige und gezielte Hilfe kann entscheidend für die weitere Entwicklung Ihres Kindes sein.


Warum eine Diagnose so wichtig ist 

Probleme beim Lesen und Schreiben lösen sich nicht von selbst auf.
Wenn Ihr Kind trotz intensiven Übens keine oder nur geringe Fortschritte macht, kann eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS) die Ursache sein.

Aus meiner Erfahrung weiß ich:
👉 Je früher eine fundierte Diagnostik erfolgt, desto besser kann Ihrem Kind geholfen werden – schulisch und emotional.


wer stellt die fachärztliche diagnose

Eine fachlich anerkannte Diagnose darf nur durch speziell qualifizierte Fachkräfte erfolgen, wie zum Beispiel:

  • Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen mit entsprechender Zusatzausbildung


Was gehört zur Diagnostik?

Zur Feststellung einer Lese-Rechtschreibstörung werden mehrere Bausteine kombiniert:

  • Standardisierte Lese- und Rechtschreibtests

  • Begabungsdiagnostik (z. B. IQ-Test), um eine generelle Lernschwäche auszuschließen

  • Sichtung von Schulunterlagen, z. B. Diktate, Zeugnisse

  • Anamnese und Einschätzung weiterer Entwicklungsstörungen oder seelischer Belastungen (z. B. Ängste, emotionale Störungen)

Eine Lese-Rechtschreibstörung ist eine umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten – sie betrifft ausschließlich den Erwerb der Schriftsprache, nicht die allgemeine Intelligenz.


Förderdiagnostik bei uns

In unserer Praxis führen wir eine pädagogische Diagnostik im Bereich Lesen und Schreiben durch. Diese dient nicht nur der Therapieplanung, sondern auch der Feststellung der sogenannten Nullfehlergrenze Ihres Kindes – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur individuellen Förderung.

Im Rahmen eines Beratungsgesprächs klären wir gemeinsam, welcher diagnostische und therapeutische Weg für Ihr Kind am besten geeignet ist.


Ablauf der Förderdiagnostik

  1. Anamnese-Gespräch
    Ein ausführliches Gespräch mit einem Elternteil über die kindliche Entwicklung von der Geburt bis heute. Dieses Gespräch hilft uns, die Problematik besser einzuschätzen und bildet die Grundlage für die Diagnostik.

  2. Förderdiagnostik mit dem Kind
    Standardisierte Lese- und Rechtschreibtests werden klassenspezifisch durchgeführt. Wir beobachten Ihr Kind dabei und notieren alle relevanten Informationen.

  3. Qualitative Analyse und psychologischer Bericht
    Basierend auf der Auswertung der Tests und unserer Beobachtungen erstellen wir eine qualitative Analyse der Lese- und Rechtschreibfehler und einen detaillierten psychologisch-pädagogischen Bericht, der eine genaue Therapieplanung ermöglicht.

  4. Auswertungsgespräch mit Eltern und Kind
    In einem abschließenden Gespräch erläutern wir die Ergebnisse und entscheiden gemeinsam, wie die Therapie weitergehen soll und welche Maßnahmen für Ihr Kind geeignet sind.


Wichtige hinweise

Im Rahmen der Diagnostik analysieren wir genau, welche Schriftsprachkompetenzen Ihr Kind bereits beherrscht und an welchen Stellen Schwierigkeiten auftreten. Die Diagnose umfasst nicht nur die schulischen Fähigkeiten, sondern auch das soziale Umfeld und das familiäre Umfeld, um eine erfolgversprechende Therapie zu gewährleisten.

Falls bereits Unterlagen eines Kinder- und Jugendpsychiaters vorliegen, integrieren wir diese selbstverständlich in unsere qualitative Auswertung.

Bei Verdacht auf eine Lese-Rechtschreibstörung (gemäß ICD 10/11) halten wir ein fachärztliches Gutachten für erforderlich.