Viele Kinder beginnen ihre Schulzeit mit Begeisterung. Doch für einige schwindet diese Freude schnell, wenn sie feststellen, dass der Schulalltag mit seinen Anforderungen schwer zu bewältigen ist. Besorgniserregend ist, dass laut der Internationalen Grundschul-Lese-Untersuchung (IGLU) 2021 etwa 25 % der Viertklässler in Deutschland nicht über ausreichende Lesekompetenzen verfügen . Diese Defizite betreffen nicht nur das Lesen, sondern wirken sich oft auch auf andere Fächer und die persönliche Entwicklung aus.
Kinder mit Lernstörungen verbringen häufig viel Zeit mit Hausaufgaben, ohne die gewünschten Fortschritte zu erzielen. Die anhaltenden Misserfolge führen oft zu emotionaler Belastung, Verhaltensauffälligkeiten oder Verweigerung. Eltern investieren viel Energie, doch der Erfolg bleibt oft aus, was die gesamte Familie belastet.
Lernstörungen entstehen nicht plötzlich, sondern haben oft ihren Ursprung bereits in der frühen kindlichen Entwicklung – zum Beispiel bei einer unzureichend ausgeprägten phonologischen Bewusstheit, Schwierigkeiten in der Sprachverarbeitung, im Arbeitsgedächtnis oder bei der auditiven Differenzierung. Diese Grundlagen sind entscheidend für den Erwerb von Lesen, Schreiben und Rechnen.
Wichtig ist: Lernstörungen sind nicht Ausdruck von Faulheit oder mangelndem Interesse. Jedes Kind möchte lernen und zeigen, was es kann – doch manche Kinder brauchen dafür besondere und gezielte Unterstützung.
Je früher eine gezielte Förderung einsetzt, desto besser können Lernrückstände vermieden und seelische Belastungen abgewendet werden. Denken Sie daran: „Legasthenie wächst sich nicht von allein aus.“
Ihr erster Ansprechpartner sollte die Schule sein, insbesondere die Lehrkraft im Fach Deutsch. Diese kann Tests zur Lese-Rechtschreibkompetenz durchführen und bei Bedarf das Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) hinzuziehen. Sollte die Situation unterschätzt werden, zögern Sie nicht, fachliche Unterstützung außerhalb der Schule zu suchen.
Wir bieten professionelle Beratung, um gemeinsam die beste Unterstützung für Ihr Kind zu finden. Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen zur Seite.
Bei einer deutlichen oder vermuteten schweren Ausprägung der Lernproblematik empfehlen wir zusätzlich eine Untersuchung beim Kinder- und Jugendpsychiater. Dieser kann auch feststellen, ob eine sogenannte drohende seelische Behinderung vorliegt, wie sie im §35a SGB VIII beschrieben wird. Auf dieser Grundlage kann ggf. eine Förderung über das Jugendamt (Eingliederungshilfe) beantragt werden.
Unsere Leistungen sind keine Kassenleistungen und werden daher in der Regel privat abgerechnet.
Liegt jedoch eine drohende seelische Behinderung gemäß §35a SGB VIII vor (festgestellt durch den Kinder- und Jugendpsychiater), besteht die Möglichkeit, über die Jugendhilfe der Stadt oder des Landkreises eine Kostenübernahme zu beantragen. Wir beraten Sie gerne zu den entsprechenden Schritten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Praxis Pädagogische Psychologie
Gabriele Otterbein-Gutsche
Heinrichstraße 50
36037 Fulda
0661/29194069
info"xx"lrs-therapie-fulda.de
Bitte ersetzen Sie das "xx" durch @ - Spamschutz