der erste schritt zur Hilfe

 

Wenn Sie die beschriebene Situation kennen, sollten Sie nicht zögern, der Ursache dieser Problematik auf den Grund zu gehen. Der erste Ansprechpartner in Hessen ist die Schule bzw. die Lehrkraft im Fach Deutsch. Scheuen Sie sich nicht, diese anzusprechen und um eine Unterstützung zu bitten. Es ist Auftrag der Schule, dieser Problematik nachzugehen. Eine leichte Lese-Rechtschreibschwäche ist möglicherweise im Rahmen einer schulischen Förderung zu kompensieren. Ist Ihr Kind jedoch stärker von der Problematik betroffen (Lese-Rechtschreibstörung), sollten Sie nicht zögern, den Weg eines fachärztlichen Gutachtens zu wählen. 

 

Probleme beim Lesen und Schreiben lösen sich nicht von selbst auf. Wenn Ihr Kind trotz intensiven Übens wenig oder gar keine Fortschritte im Lesen und/oder Schreiben macht, dann sollten Sie sich unbedingt auf den Weg machen und es auf eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS) untersuchen zu lassen. Dies könnte nämlich die Ursache für die anhaltenden Probleme beim Erwerb der Schriftsprache sein. 

 

Eine Diagnose stellt ein Facharzt/eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eine dafür ausgebildete Kinder- und Jugendpsychotherapeut/in. Für die Diagnose ist neben eines standardisierten Rechtschreib- und Lesetest auch eine Begabungsdiagnostik erforderlich. Weiterhin die Begutachtung der schriftlichen Leistungen in der Schule. Für eine Förderung nach §35a SGB VIII (Eingliederungshilfe Jugendamt) ist ein umfangreiches ärztliches Gutachten notwendig, bei der auch die seelische und emotionale Gesundheit Ihres Kindes betrachtet wird. Hierbei wird festgestellt, ob bei Ihrem Kind eine seelische Behinderung droht, welche die Voraussetzung für die Förderung ist. 

 

Auch in meiner Praxis führe ich eine umfangreiche LRS-Diagnostik im Lesen und Schreiben durch, die der individuellen Therapieplanung und der Feststellung der sog. Nullfehlergrenze Ihres Kindes dient. Hierzu dienen wissenschaftliche Lese- und Rechtschreibtests, die klassenspezifisch eingesetzt werden und im Anschluss daran gezielt analysiert werden. Mit Hilfe einer genauen qualitativen Analyse der Verlesungen und Fehlverschriftungen Ihres Kindes und meiner Beobachtungen beim Diagnoseverfahren ist es mir möglich, genau festzustellen, welche spezifische Problematik bei Ihrem Kind vorliegt. Für die umfangreiche Diagnostik nehme ich Ihr ganzes Kind mit seinen Stärken und Schwächen und das Umfeld wie Schule in den Blick, um eine erfolgsversprechende Therapieplanung durchführen zu können. Bei Vorliegen der Diagnostik-Unterlagen des behandelnden KJP kann teilweise in der Rechtschreibung auf eine weitere Rechtschreibdiagnostik von meiner Seite verzichtet werden, ich analysiere nur die Fehlverschriftungen. Dies entlastet Ihr Kind.

 

Beim Verdacht auf das Vorliegen eines Lese-Rechtschreibstörung nach ICD 10 halte ich jedoch ein fachärztliches Gutachten für unumgänglich. 

 

Sie können sich zur vorherigen Abklärung an meine Praxis wenden. Im Beratungsgespräch kann eine Klärung gefunden werden, welcher Weg für Ihr Kind der richtige ist.